Gebäck und Pralinen aus eigener Herstellung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Conditorei Café Gerlach ist bemüht, seine Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) und den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.cafe-gerlach.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist unter anderem wegen nachstehender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen größtenteils barrierefrei, mit folgenden Ausnahmen:

  • Aktuell haben noch nicht alle Nicht-Text-Inhalte eine Textalternative (alt-Tag oder ARIA-label).
  • Informationen, Strukturen und Beziehungen können teilweise nicht programmatisch erfasst werden. Es liegen keine ARIA-Auszeichnungen vor.

Conditorei Café Gerlach ist bemüht, diese Mängel schnellstmöglich zu beseitigen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung in Form von Google Lighthouse Accessibility- und WCAG-Tests.

Feedback und Kontaktangaben

Die gesamte Website ist möglichst barrierearm gehalten. Sollten Sie Inhalte finden, die schwer verständlich oder lesbar sind, melden Sie uns gerne die entsprechende Stelle.

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.


 

Durchsetzungsverfahren

Soweit Ihnen Mängel bei dem barrierefreien Zugang auf unserer Website auffallen, können Sie sich jederzeit unter folgenden Kontaktdaten bei uns melden:

Conditorei Café Gerlach
Peter Gerlach
Metzgerstraße 13
87561 Oberstdorf
Tel.: 08322 4354

Sollten wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten oder bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Bitte klicken Sie auf der Site:
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv
auf den Link: „Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV“

Oder Sie wenden sich an folgende Kontaktadresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
DEUTSCHLAND
bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv

* Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten.

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